BLEIBEN SIE LIQUIDE -
mit effizientem Forderungsmanagement
AUF DER ZIELGERADEN ZUM 31.12.2018
Jetzt geben die Unternehmen noch mal so richtig Gas. Die
Konjunktur läuft gut.
Zum Ende des Jahres ploppt das immer wiederkehrende
Thema „Forderungsverjährung“ auf. Zur Erinnerung: die
regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt
frühestens mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch
entstanden ist, also mit Ablauf des 31.12.
Drei Jahre später um 24.00 Uhr des 31.12. endet sie. Das
bedeutet für Sie, dass Sie Forderungen, die im Jahr 2015
entstanden und noch nicht bezahlt sind, nochmals
rechtzeitig vor Ablauf des Jahres genau unter die Lupe
nehmen.
Aber Vorsicht es gibt auch kürzere Verjährungsfristen, z.B.
im Mietvertragsbereich.
Noch immer geht auch die falsche Ansicht um, dass
Mahnungen, die Verjährung unterbricht bzw. dadurch die
Verjährungsfrist neu beginnt.
Dies ist schlichtweg falsch. Mahnungen haben keinerlei
Auswirkung auf die Verjährung.
Es gibt allerdings einige andere Mittel, um die
Verjährungsfrist neu beginnen zu lassen oder zu hemmen.
So z.B. auch die Beantragung des gerichtlichen
Mahnbescheids.
Was sind die Folgen, wenn eine Forderung verjährt ist?
Die Forderung besteht zwar nach wie vor, aber der
Schuldner kann nun die Einrede der Verjährung vorbringen
und braucht nicht mehr zu bezahlen.
Es lohnt sich also alte Forderungen nochmals zu prüfen und
nicht bares Geld zu verschenken.
Ein organisiertes und konsequentes
Forderungsmanagement ist daher die beste
Forderungssicherung.
Solventia-Inkasso wünscht Ihnen eine erfolgreiche
vorweihnachtliche Zeit.
12.11.2018
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