Bleiben Sie liquide -
durch effizientes Forderungsmanagement
In Zeiten sinkender Zahlungsmoral und wachsender Überschuldung sind Außenstände keine Seltenheit. Und trotz zeit- und kostenintensiver Mahntätigkeit sind die Bemühungen um die Forderung häufig nur bedingt erfolgreich. Wer Kapazitäten und Energien lieber auf sein Kerngeschäft konzentrieren möchte, braucht einen Partner, der den Bereich Inkasso kompetent und zuverlässig betreut.
Kontinuität seit 1961: Solventia-Inkasso
Mit langjähriger Erfahrung, exzellentem Fachwissen und dem nötigen psychologischen Einfühlungsvermögen ziehen wir Ihre Forderungen professionell und effektiv ein. Immer unter der Maßgabe, bestehende Kundenbeziehungen trotz Außenständen und Inkasso-Maßnahmen zu wahren.
Auch wenn Sie bei neuen Geschäftskontakten Vorsorge treffen möchten, kann Solventia-Inkasso Sie mit der Prüfung auf Bonität, Zahlungsmoral und eventuelle Negativmerkmale unterstützen.
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Neuigkeiten (zum Newsarchiv)
Frühjahr 2012 15.03.2012 / Quelle: Stuttgarter Zeitung, IHK Region Stuttgart, BDIU
Keine Hiobsbotschaften bedeuten gute Aussichten.
Laut einer jüngsten Umfrage der IHK ist die Wirtschaft in Baden Württemberg in guter Verfassung und trotzt der Schuldenkrise diverser EU-Ländern. Mehr noch, laut IHK wird sogar mit einer Verbesserung der Geschäfte in der 2. Jahreshälfte 2012 gerechnet.
In Deutschland gingen die Firmenpleiten im Jahr 2011 um knapp 6% auf 30200 Fälle zurück und zählte damit neben Dänemark, Frankreich, Österreich und Schweden zu den wenigen Ländern, die überhaupt einen Rückgang verzeichnen konnten. Insgesamt belief sich die Zahl der Firmenpleiten in Europa auf knapp 175000.
Inzwischen liegt auch der Gesetzentwurf zur zweiten Stufe der Reform des Insolvenzrechts vor. Unter anderem ist folgende wichtige Änderung geplant:
Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens bei einer Befriedigungsquote von mindestens 25 Prozent in drei Jahren beziehungsweise eine Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens bei einer Deckung der Verfahrenskosten in fünf Jahren.
Es bleibt abzuwarten, zu welcher Endfassung es kommt. Wir verfolgen die weitere Entwicklung und informieren Sie natürlich in unseren künftigen News.
Mit Blick auf das kommende Jahr 2012 09.12.2011 / Quelle: Stuttgarter Zeitung, IHK Region Stuttgart
Mit schnellen Schritten geht es dem Jahreswechsel zu. Was wird das Jahr 2012 bringen? Laut letzten Umfragen der IHK Region Stuttgart fällt der Blick der Wirtschaft auf die nahe Zukunft derzeit merklich trüber aus als zuvor. Schuld daran ist vor allem die steigende Verunsicherung darüber, ob aus der Staatsverschuldungskrise in einer wachsenden Zahl von Euroländern ein erneuter Flächenbrand an den Finanzmärkten entstehen könnte, der die globale Wirtschaft mit in den Abgrund reißen würde. Sofern sich die Regierungen in Europa endlich auf einen einheitlichen, glaubhaften Kurs zur Stabilisierung der Schuldenkrisenländer einigen, der langfristig in Richtung Sanierung der Staatsfinanzen zeigt, spricht derzeit jedoch viel dafür, dass sich die positive konjunkturelle Entwicklung in der Region Stuttgart über 2011 hinaus fortsetzen dürfte. Allgemein zeichnet sich ein schwächeres Wirtschaftswachstum in Europa in 2012 ab. Der Euroraum könnte sogar in eine leichte Rezession rutschen, aber Deutschland wird dennoch besser da stehen.
Wie sieht die Prognose bei den Firmenpleiten und Verbraucherinsolvenzen aus? Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der zahlungsunfähigen Privatpersonen weiter ansteigen wird und es zu mehr Verbraucherinsolvenzen kommen wird sobald im Wege der geplanten Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf -wie bislang geplant- drei Jahre gesetzlich beschlossen wird. Laut Creditreform sei die Verbraucherinsolvenz mittlerweile ein Massenphänomen. 6,4 Millionen Menschen seien derzeit überschuldet. Der Anteil junger Menschen, die in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen leben, sei Besorgnis erregend. Trotz der Krise werde aber für das kommende Jahr nur mit einem leichten Anstieg der Firmenpleiten gerechnet. Eins ist sicher, auch das Jahr 2012 wird für uns Herausforderungen bereithalten.
Herbstbeginn 21.09.2011 / Quelle: BDIU
Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland sinkt weiter und dies kräftig. Der BDIU sieht die Gründe hierfür in der sinkenden Arbeitslosigkeit, aber auch in einer besseren Verschuldungsdisziplin der Verbraucher. Die Schuldenprävention ist ein wichtiger Bestandteil. Es bedarf aber weiter Verbesserung in der Aufklärungsarbeit, besonders auch seitens der Verbraucherzentralen. Das Thema gehört auch als integraler Bestandteil in den Schulunterricht. Einen weiteren Grund für den Rückgang der Verbraucherinsolvenzen sieht der BDIU in der vom BMJ angestrebten Verkürzung der Wohlverhaltensperiode. Viele betroffene Verbraucher warten das neue Gesetz noch ab, um in den Genuss einer schnelleren Restschuldbefreiung zu kommen. Dennoch belegen die aktuellen Insolvenzzahlen des Statistischen Bundesamtes weiterhin einen sehr hohen Sockel an Verbraucherinsolvenzen. Aus Sicht des BDIU ist dies auch ein Hinweis darauf, dass eine Halbierung der Wohlverhaltensperiode – wie von der Bundesregierung beabsichtigt – in die falsche Richtung führt und die Wirtschaft einseitig belasten würde.
Gesetzesentwurf: Das Bundeskabinett hat am 24. August 2011 die Einführung der „Button-Lösung“ beschlossen. Der Gesetzentwurf des „Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ sieht vor, dass ein Vertrag im Internet künftig nur zustande kommt, wenn dem Verbraucher vor der Bestellung alle erheblichen Informationen verständlich zur Verfügung gestellt werden. Hierzu gehört vor allem auch eine mögliche Zahlungsverpflichtung. Durch eine Schaltfläche beziehungsweise einen speziellen „Button“ soll der Verbraucher gewarnt werden, bevor er eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Unternehmen müssen künftig die Bestellschaltfläche mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer anderen ebenso unmissverständlichen Beschriftung versehen. Verbraucher sollen zur Zahlung nur verpflichtet sein, wenn sie bei der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass sie die Kostenpflicht kennen. Über diese Neuregelung soll unseriösen Unternehmen, die auf ihren Internetseiten durch eine unklare oder irreführende Gestaltung bewusst verschleiern, dass ihre Leistung etwas kostet, das Handwerk gelegt werden. Das neue Gesetz wird Verbraucher in Deutschland schützen.
Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.
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